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Marder

Marder

Marder können als Nützlinge angesehen werden, da auf ihrem Speiseplan unter anderem auch Ratten, Mäuse und Tauben stehen. Sie unterliegen in Österreich dem Jagdrecht. Das bedeutet, sie dürfen nur von dem zuständigen Jagdbeauftragten außerhalb der Schonzeiten gefangen oder getötet werden. In manchen Bundesländern gibt es Ausnahmeregelungen für landwirtschaftliche Betriebe mit Hühnerzucht.

Repellents

Der Einsatz von Repellents kann sehr wirksam sein. Er wird als Staub, Granulat oder Flüssigkeit rund um die befallenen Stellen, z.B. das Auto oder die Regenrinne aufgetragen. Tiere, die mit den Marder-Repellents in Berührung kommen und sich anschließend putzen, werden vorübergehend "Geruchsblind" und werden die stelle künftig meiden. Es werden allerdings keine gesundheitlichen Schäden davon getragen.

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